Änderung von Rohrleitungen - Teil 3: Die Änderung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe, § 20 Abs. 2 S. 4 UVPG

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01252_2013_10_03
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Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe unterliegen nicht hinsichtlich der materiellen Zulassungsvoraussetzungen, aber hinsichtlich der formellen Anforderungen engeren Zulassungserfordernissen als sonstige Rohrfernleitungen. Das soll mit diesem Fachbericht dargelegt werden. Zuvor sollen kurz die Historie der gesetzlichen Regelung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe sowie die Frage, wann überhaupt eine Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe vorliegt, behandelt werden.
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Authors Bettina Keienburg/Michael Neupert
Publishing Date 1 Oct 2013
Format PDF
Zeitschrift 3R - Ausgabe 10 2013
Publisher Vulkan-Verlag GmbH
Language German
Pages 6
Title Änderung von Rohrleitungen - Teil 3: Die Änderung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe, § 20 Abs. 2 S. 4 UVPG
Description Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe unterliegen nicht hinsichtlich der materiellen Zulassungsvoraussetzungen, aber hinsichtlich der formellen Anforderungen engeren Zulassungserfordernissen als sonstige Rohrfernleitungen. Das soll mit diesem Fachbericht dargelegt werden. Zuvor sollen kurz die Historie der gesetzlichen Regelung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe sowie die Frage, wann überhaupt eine Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe vorliegt, behandelt werden.
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