Einführung und Anforderungen der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung
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Artikelnummer
05398_2020_06_03
Anforderungen und Lösungen für Verbrennungsmotoranlagen unter Verwendung von Biogas, Sondergas und Erdgas
Die Richtlinie (EU) 2015/2193 wird durch 44. BImSchV in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung löst für Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 MW FWL die bisher geltenden Regelungen der TA Luft ab. Sie enthält neben schärferen Emissionsgrenzwerten und kürzeren Messintervallen u. a. auch neue Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten. Der Betreiber einer Neu- oder Bestandsanlage sollte zunächst Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen, um die Fristen und Anforderungen der 44. BImSchV nicht zu versäumen. Für technische Lösungen empfiehlt es sich, auf einen kompetenten Partner zu setzen, der mit Erfahrung die spezifischen Anforderungen mit den notwendigen technischen Systemen erfüllen kann. Wer eine Bestandsanlage betreibt, muss eine kontinuierliche Emissionsüberwachung für Stickoxide (NOx) nachrüsten und den effektiven Betrieb der Abgasnachbehandlung nachweisen. Im Falle einer Neuanlagenplanung oder einer wesentlichen Änderung der Motorenanlage ist eine SCR Abgasnachbehandlung mit integrierter Emissionsüberwachung zu berücksichtigen, um die niedrigen Stickoxidgrenzwerte sicher einzuhalten.
Autoren | Wilhelm Stockel |
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Erscheinungsdatum | 08.06.2020 |
Format | |
Verlag | Vulkan-Verlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 8 |
Titel | Einführung und Anforderungen der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung |
Untertitel | Anforderungen und Lösungen für Verbrennungsmotoranlagen unter Verwendung von Biogas, Sondergas und Erdgas |
Beschreibung | Die Richtlinie (EU) 2015/2193 wird durch 44. BImSchV in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung löst für Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 MW FWL die bisher geltenden Regelungen der TA Luft ab. Sie enthält neben schärferen Emissionsgrenzwerten und kürzeren Messintervallen u. a. auch neue Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten. Der Betreiber einer Neu- oder Bestandsanlage sollte zunächst Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen, um die Fristen und Anforderungen der 44. BImSchV nicht zu versäumen. Für technische Lösungen empfiehlt es sich, auf einen kompetenten Partner zu setzen, der mit Erfahrung die spezifischen Anforderungen mit den notwendigen technischen Systemen erfüllen kann. Wer eine Bestandsanlage betreibt, muss eine kontinuierliche Emissionsüberwachung für Stickoxide (NOx) nachrüsten und den effektiven Betrieb der Abgasnachbehandlung nachweisen. Im Falle einer Neuanlagenplanung oder einer wesentlichen Änderung der Motorenanlage ist eine SCR Abgasnachbehandlung mit integrierter Emissionsüberwachung zu berücksichtigen, um die niedrigen Stickoxidgrenzwerte sicher einzuhalten. |
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