Die aktuelle Gesetzesnovelle zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in die Erdgasnetze
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Artikelnummer
05398_2008_05_04
Das Bundeskabinett hat im August 2007 in Meseberg ein umfangreiches Energie- und Klimaprogramm beschlossen; am 05.12.2007 legte es ein Paket zur Änderung von vierzehn Gesetzen und Verordnungen vor. Geplant sind damit eine umfassende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Schaffung eines neuen Gesetzes zur Förderung der Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) sowie Novellierungen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Die Verordnungsänderungen sind am 12.04.2008 in Kraft getreten. Ziel der Maßnahmen ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien im Strombereich von derzeit ca. 12 % bis 2020 auf 25̶30 % sowie an der Wärmebereitstellung bis 2020 auf 14 % zu erhöhen. Im Bereich Biomethan soll eine Einspeisung von 6 Mrd. Kubikmeter Biogas in die Erdgasnetze bis 2020 und von 10 Mrd. Kubikmeter bis 2030 ermöglicht werden. Das Novellenpaket hat Einfluss auf die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung bis zur Nutzung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas (Biomethan).
Autoren | Martin Altrock/Thomas Schmeding |
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Erscheinungsdatum | 01.05.2008 |
Format | |
Zeitschrift | gwf - Gas|Erdgas - Ausgabe 05 2008 |
Verlag | DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 5 |
Titel | Die aktuelle Gesetzesnovelle zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in die Erdgasnetze |
Beschreibung | Das Bundeskabinett hat im August 2007 in Meseberg ein umfangreiches Energie- und Klimaprogramm beschlossen; am 05.12.2007 legte es ein Paket zur Änderung von vierzehn Gesetzen und Verordnungen vor. Geplant sind damit eine umfassende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Schaffung eines neuen Gesetzes zur Förderung der Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) sowie Novellierungen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Die Verordnungsänderungen sind am 12.04.2008 in Kraft getreten. Ziel der Maßnahmen ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien im Strombereich von derzeit ca. 12 % bis 2020 auf 25̶30 % sowie an der Wärmebereitstellung bis 2020 auf 14 % zu erhöhen. Im Bereich Biomethan soll eine Einspeisung von 6 Mrd. Kubikmeter Biogas in die Erdgasnetze bis 2020 und von 10 Mrd. Kubikmeter bis 2030 ermöglicht werden. Das Novellenpaket hat Einfluss auf die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung bis zur Nutzung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas (Biomethan). |
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