Wechselspiel Prozesse und Datenaustausch
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Artikelnummer
05398_2008_11_05
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Beschluss GeLi Gas vom 29. August 2007 einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate festgelegt, die von den Marktpartnern zur Abwicklung des Lieferantenwechsels bei der Belieferung mit Gas anzuwenden sind. Der Beschluss ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Ziffer 1 und 2 des Beschlusses bestimmen die Anwendung der Geschäftsprozesse und das anzuwendende Datenformat EDIFACT. Ziffer 3 und 4 enthalten Ausnahmeregelungen. Ziffer 3 erlaubt die Verwendung bilateral vereinbarter Datenformate und die Anpassung einzelner Prozessschritte in diesem Zusammenhang. Ziffer 4 behandelt Abweichungen, die im Datenaustausch zwischen Gasnetzbetreiber und verbundener Vertriebsorganisation zugelassen sind. Der Gebrauch von Ziffer 4 ist bis zum 1. Oktober 2010 befristet. Der Vortrag stellt den Beschluss GeLi Gas vor, geht auf die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Prozesse im Unternehmen ein und berichtet über erste Erfahrungen seit dem Inkrafttreten. Ferner werden die Chancen und Risiken der Ausnahmeregelungen beleuchtet.
Autoren | Martin Altmeppen |
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Erscheinungsdatum | 01.11.2008 |
Format | |
Zeitschrift | gwf - Gas|Erdgas - Ausgabe 11 2008 |
Verlag | DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 3 |
Titel | Wechselspiel Prozesse und Datenaustausch |
Beschreibung | Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Beschluss GeLi Gas vom 29. August 2007 einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate festgelegt, die von den Marktpartnern zur Abwicklung des Lieferantenwechsels bei der Belieferung mit Gas anzuwenden sind. Der Beschluss ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Ziffer 1 und 2 des Beschlusses bestimmen die Anwendung der Geschäftsprozesse und das anzuwendende Datenformat EDIFACT. Ziffer 3 und 4 enthalten Ausnahmeregelungen. Ziffer 3 erlaubt die Verwendung bilateral vereinbarter Datenformate und die Anpassung einzelner Prozessschritte in diesem Zusammenhang. Ziffer 4 behandelt Abweichungen, die im Datenaustausch zwischen Gasnetzbetreiber und verbundener Vertriebsorganisation zugelassen sind. Der Gebrauch von Ziffer 4 ist bis zum 1. Oktober 2010 befristet. Der Vortrag stellt den Beschluss GeLi Gas vor, geht auf die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Prozesse im Unternehmen ein und berichtet über erste Erfahrungen seit dem Inkrafttreten. Ferner werden die Chancen und Risiken der Ausnahmeregelungen beleuchtet. |
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