Anforderungen zum Explosionsschutz nach GefStoffV und BetrSichV für Gasanlagen – neue Rechtslage ab 1. Juni 2015

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05398_2015_06_04
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Am 6. Februar 2015 wurde die „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ [1] im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung enthält in Artikel 1 die neu gefasste „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)“ und in Artikel 2 eine umfassende Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [2]. Sie tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssicherheitsverordnung vom September 2002 [3] außer Kraft. Im nachfolgenden Beitrag werden die Anforderungen, die sich für Betreiber von Gasanlagen ab 1. Juni 2015 aus der neuen Rechtslage in Hinblick auf den Explosionsschutz ergeben, dargestellt.
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Autoren Wolfgang Faber / Albert Seemann / Andreas Schrader
Erscheinungsdatum 01.06.2015
Format PDF
Zeitschrift gwf - Gas|Erdgas - Ausgabe 06 2015
Verlag DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Titel Anforderungen zum Explosionsschutz nach GefStoffV und BetrSichV für Gasanlagen – neue Rechtslage ab 1. Juni 2015
Beschreibung Am 6. Februar 2015 wurde die „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ [1] im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung enthält in Artikel 1 die neu gefasste „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)“ und in Artikel 2 eine umfassende Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [2]. Sie tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssicherheitsverordnung vom September 2002 [3] außer Kraft. Im nachfolgenden Beitrag werden die Anforderungen, die sich für Betreiber von Gasanlagen ab 1. Juni 2015 aus der neuen Rechtslage in Hinblick auf den Explosionsschutz ergeben, dargestellt.
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