Änderung von Rohrleitungen
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Artikelnummer
01252_2013_07-08_01
Teil 1: Zulassungserfordernisse und Zulassungsverfahren
Die erforderlichen Zulassungsverfahren für Errichtung und Betrieb von Gasversorgungsleitungen i.S.d. § 43 S. 1 Nr. 2 EnWG, von Rohrfernleitungen i.S.d. § 20 UVPG und von bergbaulichen Rohrleitungen, Transit-Rohrleitungen sowie Kohlendioxidleitungen wurden in den 3R-Ausgaben 1-2/2013, 3/2013 und 4-5/2013 dargestellt. Mit diesem Aufsatz soll zunächst dem Tatbestand der Änderung, der deutlich schwieriger zu bestimmen ist als die bereits behandelten Tatbestände Errichtung und Betrieb, nachgegangen werden. Anschließend wird die verfahrensrechtliche Abwicklung von Änderungen von Gasversorgungsleitungen und von Rohrfernleitungen i.S.d. § 20 UVPG behandelt. In den 3R-Ausgaben 9/2013 und 10/2013 wird sodann noch speziell auf die Frage der UVP-Pflicht von Änderungen und die Frage der Zulassungspflicht auch unwesentlicher Änderungen von Rohrfernleitungen zum Transport wassergefährdender Stoffe eingegangen.
Autoren | Bettina Keienburg/Michael Neupert |
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Erscheinungsdatum | 08.07.2013 |
Format | |
Zeitschrift | 3R - Ausgabe 07-08 2013 |
Verlag | Vulkan-Verlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 9 |
Titel | Änderung von Rohrleitungen |
Untertitel | Teil 1: Zulassungserfordernisse und Zulassungsverfahren |
Beschreibung | Die erforderlichen Zulassungsverfahren für Errichtung und Betrieb von Gasversorgungsleitungen i.S.d. § 43 S. 1 Nr. 2 EnWG, von Rohrfernleitungen i.S.d. § 20 UVPG und von bergbaulichen Rohrleitungen, Transit-Rohrleitungen sowie Kohlendioxidleitungen wurden in den 3R-Ausgaben 1-2/2013, 3/2013 und 4-5/2013 dargestellt. Mit diesem Aufsatz soll zunächst dem Tatbestand der Änderung, der deutlich schwieriger zu bestimmen ist als die bereits behandelten Tatbestände Errichtung und Betrieb, nachgegangen werden. Anschließend wird die verfahrensrechtliche Abwicklung von Änderungen von Gasversorgungsleitungen und von Rohrfernleitungen i.S.d. § 20 UVPG behandelt. In den 3R-Ausgaben 9/2013 und 10/2013 wird sodann noch speziell auf die Frage der UVP-Pflicht von Änderungen und die Frage der Zulassungspflicht auch unwesentlicher Änderungen von Rohrfernleitungen zum Transport wassergefährdender Stoffe eingegangen. |
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