Änderung von Rohrleitungen – Teil 2: Die UVP-Relevanz von Änderungen
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Artikelnummer
01252_2013_09_02
Errichtung und Betrieb von Leitungen der öffentlichen Gasversorgung und Rohrfernleitungen (nachfolgend zusammenfassend als Rohrleitungen behandelt) erfordern in Abhängigkeit von dem zu transportierenden Produkt sowie Länge1 und Durchmesser der Leitung nach Maßgabe der Ziffern 19.2 bis 19.8 und 19.10 der Anlage 1 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Auch Änderungen von Rohrleitungen können eine UVP erfordern, mit der Konsequenz, dass die Änderung planfestzustellen ist. Welche Änderungen eine UVP erfordern, richtet sich nach §§ 3b Abs. 3, 3c S. 5 und 3e Abs. 1 UVPG, die in diesem Fachbericht betrachtet werden sollen.
Autoren | Bettina Keienburg/Michael Neupert |
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Erscheinungsdatum | 01.09.2013 |
Format | |
Zeitschrift | 3R - Ausgabe 09 2013 |
Verlag | Vulkan-Verlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 9 |
Titel | Änderung von Rohrleitungen – Teil 2: Die UVP-Relevanz von Änderungen |
Beschreibung | Errichtung und Betrieb von Leitungen der öffentlichen Gasversorgung und Rohrfernleitungen (nachfolgend zusammenfassend als Rohrleitungen behandelt) erfordern in Abhängigkeit von dem zu transportierenden Produkt sowie Länge1 und Durchmesser der Leitung nach Maßgabe der Ziffern 19.2 bis 19.8 und 19.10 der Anlage 1 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Auch Änderungen von Rohrleitungen können eine UVP erfordern, mit der Konsequenz, dass die Änderung planfestzustellen ist. Welche Änderungen eine UVP erfordern, richtet sich nach §§ 3b Abs. 3, 3c S. 5 und 3e Abs. 1 UVPG, die in diesem Fachbericht betrachtet werden sollen. |
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