Änderung von Rohrleitungen - Teil 3: Die Änderung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe, § 20 Abs. 2 S. 4 UVPG
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Artikelnummer
01252_2013_10_03
Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe unterliegen nicht hinsichtlich der materiellen Zulassungsvoraussetzungen, aber hinsichtlich der formellen Anforderungen engeren Zulassungserfordernissen als sonstige Rohrfernleitungen. Das soll mit diesem Fachbericht dargelegt werden. Zuvor sollen kurz die Historie der gesetzlichen Regelung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe sowie die Frage, wann überhaupt eine Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe vorliegt, behandelt werden.
Autoren | Bettina Keienburg/Michael Neupert |
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Erscheinungsdatum | 01.10.2013 |
Format | |
Zeitschrift | 3R - Ausgabe 10 2013 |
Verlag | Vulkan-Verlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 6 |
Titel | Änderung von Rohrleitungen - Teil 3: Die Änderung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe, § 20 Abs. 2 S. 4 UVPG |
Beschreibung | Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe unterliegen nicht hinsichtlich der materiellen Zulassungsvoraussetzungen, aber hinsichtlich der formellen Anforderungen engeren Zulassungserfordernissen als sonstige Rohrfernleitungen. Das soll mit diesem Fachbericht dargelegt werden. Zuvor sollen kurz die Historie der gesetzlichen Regelung von Rohrfernleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe sowie die Frage, wann überhaupt eine Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe vorliegt, behandelt werden. |
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