Bodenschutz beim Leitungsbau
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Artikelnummer
01252_2011_04-05_02
.Bei der Verlegung von Leitungen wird neben der sichtbaren Beseitigung der Vegetation auch die Struktur des Bodens durch das Abtragen des Mutterbodens und das Ausheben des Rohrgrabens verändert. Das Bundesbodenschutzgesetz schreibt hierzu grundsätzlich vor, „schädliche Bodenveränderungen abzuwehren“ und den „Boden zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen“ (§ 1 BBodSchG, [1]). Böden sind eines der wichtigsten Güter in der Natur, da sie Lebensraum für Bodentiere und Mikroorganismen bieten, zahlreiche Regelungsfunktionen in Bezug auf Wasser, Nähr- und Schadstoffe ausüben sowie vom Menschen in landwirtschaftlicher Sicht und in vielen anderen Bereichen genutzt werden [2]. Zum Schutz dieser nicht vermehrbaren Ressource und um die Ertragsausfälle der vom Leitungsbau betroffenen Landwirte gering zu halten, sind sowohl während des Baus einer Leitung als auch bei der anschließenden Rekultivierung Vorkehrungen zu treffen, die in diesem Artikel näher beschrieben werden.
Autoren | Rabea Viße/Klaus Sanzenbacher/Matthias Magg |
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Erscheinungsdatum | 05.04.2011 |
Format | |
Zeitschrift | 3R - Ausgabe 04-05 2011 |
Verlag | Vulkan-Verlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 4 |
Titel | Bodenschutz beim Leitungsbau |
Beschreibung | .Bei der Verlegung von Leitungen wird neben der sichtbaren Beseitigung der Vegetation auch die Struktur des Bodens durch das Abtragen des Mutterbodens und das Ausheben des Rohrgrabens verändert. Das Bundesbodenschutzgesetz schreibt hierzu grundsätzlich vor, „schädliche Bodenveränderungen abzuwehren“ und den „Boden zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen“ (§ 1 BBodSchG, [1]). Böden sind eines der wichtigsten Güter in der Natur, da sie Lebensraum für Bodentiere und Mikroorganismen bieten, zahlreiche Regelungsfunktionen in Bezug auf Wasser, Nähr- und Schadstoffe ausüben sowie vom Menschen in landwirtschaftlicher Sicht und in vielen anderen Bereichen genutzt werden [2]. Zum Schutz dieser nicht vermehrbaren Ressource und um die Ertragsausfälle der vom Leitungsbau betroffenen Landwirte gering zu halten, sind sowohl während des Baus einer Leitung als auch bei der anschließenden Rekultivierung Vorkehrungen zu treffen, die in diesem Artikel näher beschrieben werden. |
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