Korrosionsschutz erdverlegter Rohrleitungen auf Anlagen

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Artikelnummer
01252_2015_06_01
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Aktiver Korrosionsschutz, also kathodischer Korrosionsschutz (KKS), an erdverlegten Gashochdruckleitungen ist heute obligatorisch und wird von keinem Netzbetreiber in Frage gestellt. Auf Anlagen, wie z. B. GDRM-Anlagen, Verdichter- und Speicherstationen, sieht das derzeit noch etwas anders aus. Auf diesen Anlagen ist aktiver Korrosionsschutz eher die Ausnahme als die Regel. In den Fokus gerückt wurde dieses Thema im März 2013 durch ein Rundschreiben des DVGW [1]. In diesem Rundschreiben wird über einen Korrosionsschaden mit Gasaustritt an einer Gashochdruckleitung im Bereich einer Gasübernahmestation berichtet und darauf verwiesen, dass diese Leitung nicht in den kathodischen Korrosionsschutz eingebunden war. Das DVGW-Technische Komitee (TK) Anlagentechnik bemerkt in seinem Rundschreiben, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, da Korrosionsschäden dieser Art im Anlagenbereich auch von anderen Betreibern bereits gefunden wurden. In diesem Rundschreiben weist der DVGW seine Mitgliedsunternehmen auf die im Regelwerk festgeschriebene Instandhaltungsverpflichtung auch der erdverlegten Rohrleitungen hin, und dass zusätzlich zum passiven Korrosionsschutz die Möglichkeit besteht, diese Rohrleitungen auf Anlagen auch aktiv gegen Korrosion zu schützen. Das TK-Außenkorrosion hat sich im Rahmen einer Arbeitsgruppe dieser grundsätzlichen Thematik angenommen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollen nachfolgend beschrieben werden.
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Autoren Hans Willy Theilmeier-Aldehoff
Erscheinungsdatum 01.06.2015
Format PDF
Zeitschrift 3R - Ausgabe 06 2015
Verlag Vulkan-Verlag GmbH
Titel Korrosionsschutz erdverlegter Rohrleitungen auf Anlagen
Beschreibung Aktiver Korrosionsschutz, also kathodischer Korrosionsschutz (KKS), an erdverlegten Gashochdruckleitungen ist heute obligatorisch und wird von keinem Netzbetreiber in Frage gestellt. Auf Anlagen, wie z. B. GDRM-Anlagen, Verdichter- und Speicherstationen, sieht das derzeit noch etwas anders aus. Auf diesen Anlagen ist aktiver Korrosionsschutz eher die Ausnahme als die Regel. In den Fokus gerückt wurde dieses Thema im März 2013 durch ein Rundschreiben des DVGW [1]. In diesem Rundschreiben wird über einen Korrosionsschaden mit Gasaustritt an einer Gashochdruckleitung im Bereich einer Gasübernahmestation berichtet und darauf verwiesen, dass diese Leitung nicht in den kathodischen Korrosionsschutz eingebunden war. Das DVGW-Technische Komitee (TK) Anlagentechnik bemerkt in seinem Rundschreiben, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, da Korrosionsschäden dieser Art im Anlagenbereich auch von anderen Betreibern bereits gefunden wurden. In diesem Rundschreiben weist der DVGW seine Mitgliedsunternehmen auf die im Regelwerk festgeschriebene Instandhaltungsverpflichtung auch der erdverlegten Rohrleitungen hin, und dass zusätzlich zum passiven Korrosionsschutz die Möglichkeit besteht, diese Rohrleitungen auf Anlagen auch aktiv gegen Korrosion zu schützen. Das TK-Außenkorrosion hat sich im Rahmen einer Arbeitsgruppe dieser grundsätzlichen Thematik angenommen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollen nachfolgend beschrieben werden.
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