Naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtung beim unterirdischen Rohrleitungsbau
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Artikelnummer
01252_2008_11_06
Beim unterirdischen Rohrleitungsbau lassen sich Eingriffe in die Natur und Landschaft meist nicht vermeiden. § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt vor, dass diese vom Verursacher auszugleichen sind. Um den Umfang des Eingriffs und damit den Umfang der erforderlichen Kompensation zu ermitteln, werden in den Bundesländern unterschiedliche Bewertungsverfahren angewandt. Der Vergleich von drei gängigen Bewertungsmodellen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen erfolgte im Rahmen einer Diplomarbeit, die in Zusammenarbeit mit der E.ON Ruhrgas AG erstellt wurde [1]. Schwerpunkt ist die Darstellung von Unterschieden, Gemeinsamkeiten und den Möglichkeiten, die diese Bewertungsverfahren bieten. Abschließend wird diskutiert, welche Vorteile ein bundeseinheitliches Bewertungsverfahren für Eingriffe in die Natur und Landschaft in Bezug auf den unterirdischen Rohrleitungsbau hat.
Autoren | Sonja Könning/Klaus Sanzenbacher und Yvonne Wester |
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Erscheinungsdatum | 01.11.2008 |
Format | |
Zeitschrift | 3R - Ausgabe 11 2008 |
Verlag | Vulkan-Verlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 5 |
Titel | Naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtung beim unterirdischen Rohrleitungsbau |
Beschreibung | Beim unterirdischen Rohrleitungsbau lassen sich Eingriffe in die Natur und Landschaft meist nicht vermeiden. § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt vor, dass diese vom Verursacher auszugleichen sind. Um den Umfang des Eingriffs und damit den Umfang der erforderlichen Kompensation zu ermitteln, werden in den Bundesländern unterschiedliche Bewertungsverfahren angewandt. Der Vergleich von drei gängigen Bewertungsmodellen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen erfolgte im Rahmen einer Diplomarbeit, die in Zusammenarbeit mit der E.ON Ruhrgas AG erstellt wurde [1]. Schwerpunkt ist die Darstellung von Unterschieden, Gemeinsamkeiten und den Möglichkeiten, die diese Bewertungsverfahren bieten. Abschließend wird diskutiert, welche Vorteile ein bundeseinheitliches Bewertungsverfahren für Eingriffe in die Natur und Landschaft in Bezug auf den unterirdischen Rohrleitungsbau hat. |
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