Zulassungsverfahren für Errichtung und Betrieb von Rohrfernleitungen Teil 1: Gasversorgungsleitungen im Sinne des EnWG

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01252_2013_01-02_01
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Errichtung und Betrieb von Rohrfernleitungen erfordern in der Regel eine behördliche Zulassung. Welches Zulassungsverfahren erforderlich ist, richtet sich nach dem über eine Rohrfernleitung zu befördernden Stoff und der Dimensionierung der Leitung. Dies klingt einfach, bedarf aber aufgrund der komplexen rechtlichen Strukturen immer einer genauen Prüfung des Einzelfalls. Bereits der formellen rechtlichen Bewertung der Zulassungserfordernisse von Errichtung und Betrieb von Rohrfernleitungen kommt – noch ganz unabhängig von den materiellen Zulassungsvoraussetzungen – erhebliche Relevanz für die Rechtmäßigkeit und damit für eventuelle Klageverfahren zu, da Verfahrensfehler zur Aufhebung der Zulassung führen können. Zur Vermeidung rechtswidriger und damit angreifbarer Zulassungen sind bereits die Zulassungserfordernisse jeweils einer genauen Prüfung zu unterziehen. Dabei ist zwischen Gasversorgungsleitungen im Sinne des EnWG (siehe folgenden Beitrag) und Rohrfernleitungen im Sinne der Ziffern 19.3 bis 19.8 der Anlage 1 des UVPG (siehe 3R, Ausgabe 3/2013) sowie Rohrleitungen nach dem BBergG und dem KSpG (siehe 3R, Ausgabe 4-5/2013) zu unterscheiden.
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Autoren Bettina Keienburg, Michael Neupert
Erscheinungsdatum 02.01.2013
Format PDF
Zeitschrift 3R - Ausgabe 01-02 2013
Verlag Vulkan-Verlag GmbH
Sprache Deutsch
Seitenzahl 6
Titel Zulassungsverfahren für Errichtung und Betrieb von Rohrfernleitungen Teil 1: Gasversorgungsleitungen im Sinne des EnWG
Beschreibung Errichtung und Betrieb von Rohrfernleitungen erfordern in der Regel eine behördliche Zulassung. Welches Zulassungsverfahren erforderlich ist, richtet sich nach dem über eine Rohrfernleitung zu befördernden Stoff und der Dimensionierung der Leitung. Dies klingt einfach, bedarf aber aufgrund der komplexen rechtlichen Strukturen immer einer genauen Prüfung des Einzelfalls. Bereits der formellen rechtlichen Bewertung der Zulassungserfordernisse von Errichtung und Betrieb von Rohrfernleitungen kommt – noch ganz unabhängig von den materiellen Zulassungsvoraussetzungen – erhebliche Relevanz für die Rechtmäßigkeit und damit für eventuelle Klageverfahren zu, da Verfahrensfehler zur Aufhebung der Zulassung führen können. Zur Vermeidung rechtswidriger und damit angreifbarer Zulassungen sind bereits die Zulassungserfordernisse jeweils einer genauen Prüfung zu unterziehen. Dabei ist zwischen Gasversorgungsleitungen im Sinne des EnWG (siehe folgenden Beitrag) und Rohrfernleitungen im Sinne der Ziffern 19.3 bis 19.8 der Anlage 1 des UVPG (siehe 3R, Ausgabe 3/2013) sowie Rohrleitungen nach dem BBergG und dem KSpG (siehe 3R, Ausgabe 4-5/2013) zu unterscheiden.
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