Strategische Überlegungen zu Mehrsparten-Auslesemöglichkeiten im Umfeld des Smart Meter Rollouts
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Artikelnummer
05398_2018_01_02
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung in der Energiewende am 02.09.2016 wurden zahlreiche Neuerungen für die Energiebranche festgeschrieben. Das Gesetz beinhaltet die Vorgaben zum Messstellenbetrieb, Regelungen zur Datenkommunikation in Energienetzen und allgemeine Bestimmungen. Als zentraler Bestandteil definiert das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die neuen Richtlinien für das Zähl- und Messwesen. Das MsbG hat dabei vor allem weitreichende Bedeutung für das Zähl- und Messwesen in der Sparte Strom. Daneben definiert der Gesetzgeber jedoch ebenfalls direkte Forderungen, die es für Messstellen- bzw. Netzbetreiber anderer Sparten zu beachten gilt. Neben den direkten Forderungen des Gesetzes werden jedoch auch gerade die Auswirkungen im Strombereich zu strategischen Überlegungen in anderen Sparten führen.
Autoren | Alexander Monzel und Christian Falke |
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Erscheinungsdatum | 10.01.2018 |
Format | |
Verlag | DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Seitenzahl | 8 |
Titel | Strategische Überlegungen zu Mehrsparten-Auslesemöglichkeiten im Umfeld des Smart Meter Rollouts |
Beschreibung | Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung in der Energiewende am 02.09.2016 wurden zahlreiche Neuerungen für die Energiebranche festgeschrieben. Das Gesetz beinhaltet die Vorgaben zum Messstellenbetrieb, Regelungen zur Datenkommunikation in Energienetzen und allgemeine Bestimmungen. Als zentraler Bestandteil definiert das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die neuen Richtlinien für das Zähl- und Messwesen. Das MsbG hat dabei vor allem weitreichende Bedeutung für das Zähl- und Messwesen in der Sparte Strom. Daneben definiert der Gesetzgeber jedoch ebenfalls direkte Forderungen, die es für Messstellen- bzw. Netzbetreiber anderer Sparten zu beachten gilt. Neben den direkten Forderungen des Gesetzes werden jedoch auch gerade die Auswirkungen im Strombereich zu strategischen Überlegungen in anderen Sparten führen. |
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