Phosphorrückgewinnung als Ressourcenschutz
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Artikelnummer
05399_2015_02_02
Aufgrund der potenziellen Risiken, die Klärschlamm aus der Abwasserreinigung mit sich bringt, wird der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung seit vielen Jahren vom Umweltbundesamt gefordert. Im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode ist dies als Ziel der Bundesregierung festgeschrieben. Durch die Rückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm geht der für die Düngung essenzielle Phosphor nicht verloren. Die für die Phosphorrückgewinnung notwendigen Techniken sind prinzipiell vorhanden, nun müssen zügig gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die erwartete Novelle der Klärschlammverordnung soll die gesetzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus kommunalen Klärschlämmen regeln. Seit dem 1. Januar 2015 muss für Klärschlämme zusätzlich das Düngerecht eingehalten werden. Somit werden sich Möglichkeiten und Wege der Klärschlammentsorgung in den nächsten Jahren erheblich ändern.
Autoren | Andrea Roskosch / Bettina Rechenberg |
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Erscheinungsdatum | 01.02.2015 |
Format | |
Zeitschrift | gwf - Wasser|Abwasser - Ausgabe 02 2015 |
Verlag | DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 7 |
Titel | Phosphorrückgewinnung als Ressourcenschutz |
Beschreibung | Aufgrund der potenziellen Risiken, die Klärschlamm aus der Abwasserreinigung mit sich bringt, wird der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung seit vielen Jahren vom Umweltbundesamt gefordert. Im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode ist dies als Ziel der Bundesregierung festgeschrieben. Durch die Rückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm geht der für die Düngung essenzielle Phosphor nicht verloren. Die für die Phosphorrückgewinnung notwendigen Techniken sind prinzipiell vorhanden, nun müssen zügig gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die erwartete Novelle der Klärschlammverordnung soll die gesetzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus kommunalen Klärschlämmen regeln. Seit dem 1. Januar 2015 muss für Klärschlämme zusätzlich das Düngerecht eingehalten werden. Somit werden sich Möglichkeiten und Wege der Klärschlammentsorgung in den nächsten Jahren erheblich ändern. |
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