REACH-Verordnung: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Wasserversorgung?
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Artikelnummer
05399_2009_09_01
Die REACH-Verordnung trat am 01.06.2007 in Kraft und soll den Informationsaustausch in der Lieferkette über Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien verbessern. Hersteller und Importeure sind aufgefordert, Informationen über die Eigenschaften ihrer chemischen Substanzen zu sammeln und in einer von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführten Datenbank registrieren zu lassen. Wasserversorgungsunternehmen können sowohl Hersteller, als auch nachgeschaltete Anwender von Chemikalien sein. In beiden Fällen sollten sie rechtzeitig und angemessen auf die Anforderungen der REACH-Verordnung reagieren
Autoren | Lothar Schiffmann |
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Erscheinungsdatum | 01.09.2009 |
Format | |
Zeitschrift | gwf - Wasser|Abwasser - Ausgabe 09 2009 |
Verlag | DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 6 |
Titel | REACH-Verordnung: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Wasserversorgung? |
Beschreibung | Die REACH-Verordnung trat am 01.06.2007 in Kraft und soll den Informationsaustausch in der Lieferkette über Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien verbessern. Hersteller und Importeure sind aufgefordert, Informationen über die Eigenschaften ihrer chemischen Substanzen zu sammeln und in einer von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführten Datenbank registrieren zu lassen. Wasserversorgungsunternehmen können sowohl Hersteller, als auch nachgeschaltete Anwender von Chemikalien sein. In beiden Fällen sollten sie rechtzeitig und angemessen auf die Anforderungen der REACH-Verordnung reagieren |
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