Rechtliche Besonderheiten der Übernahme von Wasserversorgungsanlagen

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05399_2015_04_02
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Netzübernahmen wurden als Thema bisher nahezu ausschließlich den Bereichen Strom und Gas zugeschrieben. Diese Annahme befindet sich deutlich im Wandel. Die Diskussion um die Wasserpreise wie auch die Angst vor einer europäisch angeordneten Privatisierung der Wasserversorgung führen dazu, dass Kommunen, die in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen die Wasserversorgung an fremde Wasserversorgungsunternehmen übergeben haben, bei Auslaufen des Wasserkonzessionsvertrages verstärkt darüber nachdenken, ob sie die Wasserversorgung zurück in kommunale Hände holen sollen. Dies bedeutet oft eine Übernahme der Wasserversorgungsanlagen vom bisherigen Eigentümer, dem örtlichen Wasserversorger. Wie immer bei der Übernahme einer Gesamtheit von Infrastruktureinrichtungen ergeben sich unterschiedliche Fragen, beispielsweise zum Herausgabeanspruch, dessen Umfang und zur Bewertung der übergehenden Anlagen, welche im Folgenden mit besonderem Augenmerk auf die Wasserversorgung kurz dargestellt werden sollen.
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Autoren Beate Kramer
Erscheinungsdatum 01.04.2015
Format PDF
Zeitschrift gwf - Wasser|Abwasser - Ausgabe 04 2015
Verlag DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Titel Rechtliche Besonderheiten der Übernahme von Wasserversorgungsanlagen
Beschreibung Netzübernahmen wurden als Thema bisher nahezu ausschließlich den Bereichen Strom und Gas zugeschrieben. Diese Annahme befindet sich deutlich im Wandel. Die Diskussion um die Wasserpreise wie auch die Angst vor einer europäisch angeordneten Privatisierung der Wasserversorgung führen dazu, dass Kommunen, die in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen die Wasserversorgung an fremde Wasserversorgungsunternehmen übergeben haben, bei Auslaufen des Wasserkonzessionsvertrages verstärkt darüber nachdenken, ob sie die Wasserversorgung zurück in kommunale Hände holen sollen. Dies bedeutet oft eine Übernahme der Wasserversorgungsanlagen vom bisherigen Eigentümer, dem örtlichen Wasserversorger. Wie immer bei der Übernahme einer Gesamtheit von Infrastruktureinrichtungen ergeben sich unterschiedliche Fragen, beispielsweise zum Herausgabeanspruch, dessen Umfang und zur Bewertung der übergehenden Anlagen, welche im Folgenden mit besonderem Augenmerk auf die Wasserversorgung kurz dargestellt werden sollen.
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