Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Konsequenzen der Marktraumumstellung von L- auf H-Gas in Deutschland

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05398_2014_10_03
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Die Förderung von L-Gas aus den Erdgasfeldern in den Niederlanden und Deutschland wird in den kommenden Jahren kontinuierlich sinken. Dadurch wird es notwendig, die vor allem in Nord- und Westdeutschland existierenden L-Gas-Versorgungsnetze, die Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte Schritt für Schritt auf H-Gas umzurüsten. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass die Kosten der Umstellung auf alle Gasversorgungsnetze in Deutschland umgelegt werden. Diese Umlage wird sich in den Entgelten der Netzbetreiber gegenüber den Transportkunden/Lieferanten niederschlagen. Da erste kleinere Umstellungsprojekte bereits 2015 beginnen sollen oder in Planung sind, muss voraussichtlich ab 1. Januar 2015 erstmalig eine sogenannte Marktraumumstellungsumlage erhoben werden. Wesentliche Details der notwendigen Umstellungsprozesse, der jeweiligen Verantwortlichkeiten, der Kostenerhebung sowie der Kostenwälzung hat der Gesetzgeber jedoch offen gelassen. Die Gasnetzbetreiber regeln diese in der Kooperationsvereinbarung Gas, die vom BDEW1 in Zusammenarbeit mit VKU2 und GEODE3 erarbeitet wird.
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Autoren Ilka Gitzbrecht
Erscheinungsdatum 01.10.2014
Format PDF
Zeitschrift gwf - Gas|Erdgas - Ausgabe 10 2014
Verlag DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Sprache Deutsch
Seitenzahl 5
Titel Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Konsequenzen der Marktraumumstellung von L- auf H-Gas in Deutschland
Beschreibung Die Förderung von L-Gas aus den Erdgasfeldern in den Niederlanden und Deutschland wird in den kommenden Jahren kontinuierlich sinken. Dadurch wird es notwendig, die vor allem in Nord- und Westdeutschland existierenden L-Gas-Versorgungsnetze, die Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte Schritt für Schritt auf H-Gas umzurüsten. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass die Kosten der Umstellung auf alle Gasversorgungsnetze in Deutschland umgelegt werden. Diese Umlage wird sich in den Entgelten der Netzbetreiber gegenüber den Transportkunden/Lieferanten niederschlagen. Da erste kleinere Umstellungsprojekte bereits 2015 beginnen sollen oder in Planung sind, muss voraussichtlich ab 1. Januar 2015 erstmalig eine sogenannte Marktraumumstellungsumlage erhoben werden. Wesentliche Details der notwendigen Umstellungsprozesse, der jeweiligen Verantwortlichkeiten, der Kostenerhebung sowie der Kostenwälzung hat der Gesetzgeber jedoch offen gelassen. Die Gasnetzbetreiber regeln diese in der Kooperationsvereinbarung Gas, die vom BDEW1 in Zusammenarbeit mit VKU2 und GEODE3 erarbeitet wird.
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