Neuordnung des Rechtsrahmens für Biomethan durch das EEG 2014

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05398_2015_03-04_03
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Das EEG 2012 ist zum 1. August 2014 durch das EEG 2014 abgelöst worden. Die Novelle des EEG bedeutet einen erheblichen Einschnitt in die Förderung der Stromerzeugung aus Biomethan. Die bisher bestehenden Boni für die Erzeugung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen und der Gasaufbereitungs-Bonus sind weggefallen. Bestehende Geschäftsmodelle für die Biomethan-Verwertung sind dadurch obsolet geworden. Bereits realisierte Projekte genießen zwar weitgehend Bestandsschutz bei der Höhe der Förderung. Dafür gelten auch für Bestandsanlagen neue Anforderungen insbesondere für die Direktvermarktung. Bestandsschutz wird außerdem nur für Biomethan-BHKW, nicht aber für Biomethanerzeugungsanlagen gewährt.
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Authors Micha Klewar / Karin Jenner
Publishing Date 4 Mar 2015
Format PDF
Zeitschrift gwf - Gas|Erdgas - Ausgabe 03-04 2015
Publisher DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Language German
Pages 4
Title Neuordnung des Rechtsrahmens für Biomethan durch das EEG 2014
Description Das EEG 2012 ist zum 1. August 2014 durch das EEG 2014 abgelöst worden. Die Novelle des EEG bedeutet einen erheblichen Einschnitt in die Förderung der Stromerzeugung aus Biomethan. Die bisher bestehenden Boni für die Erzeugung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen und der Gasaufbereitungs-Bonus sind weggefallen. Bestehende Geschäftsmodelle für die Biomethan-Verwertung sind dadurch obsolet geworden. Bereits realisierte Projekte genießen zwar weitgehend Bestandsschutz bei der Höhe der Förderung. Dafür gelten auch für Bestandsanlagen neue Anforderungen insbesondere für die Direktvermarktung. Bestandsschutz wird außerdem nur für Biomethan-BHKW, nicht aber für Biomethanerzeugungsanlagen gewährt.
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