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Die neuen Marktregeln GABi Gas 2.0, die im Zuge der Harmonisierung des europäischen Bilanzierungssystems für Deutschland verbindlich werden, bieten für alle Marktrollen Herausforderungen: Die Marktgebietsverantwortlichen sollen zwei Umlagekonten (getrennt nach Verursachung durch RLM- oder SLP-Entnahmestellen) führen, das Zielmodell zur Regelenergiebeschaffung anpassen sowie umfangreichen Berichts- und Transparenzpflichten nachkommen. Bilanzkreisverantwortliche bzw. Händler müssen in Ihrer Risikobetrachtung insbesondere durch die Neugestaltung des Ausgleichsenergie-Preissystems und der untertägigen Verpflichtung potentiell stark schwankende Entgelte berücksichtigen. Die Nominierungsfrist am virtuellen Handelspunkt verkürzt sich auf 30 Minuten. Die Informationsbereitstellung der Netzbetreiber bei RLM-Entnahmestellen umfasst neben zwei untertägigen vorläufigen Meldungen auch die Berücksichtigung von Brennwertanpassungen im Zuge der monatlichen Korrekturmeldung. Die RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen Transportkunde und Netzbetreiber entfällt – als Ersatz tritt die Abrechnung von Brennwertkorrekturen zwischen Bilanzkreisverantwortlichem und Transportkunde.In diesem Artikel werden die Themen Umlagekonten, untertägige Verpflichtungen, Preisbildung und Informationsbereitstellung basierend auf der zweiten Konsultation der Bundesnetzagentur näher beleuchtet.
Die neuen Marktregeln GABi Gas 2.0, die im Zuge der Harmonisierung des europäischen Bilanzierungssystems für Deutschland verbindlich werden, bieten für alle Marktrollen Herausforderungen: Die Marktgebietsverantwortlichen sollen zwei Umlagekonten (getrennt nach Verursachung durch RLM- oder SLP-Entnahmestellen) führen, das Zielmodell zur Regelenergiebeschaffung anpassen sowie umfangreichen Berichts- und Transparenzpflichten nachkommen. Bilanzkreisverantwortliche bzw. Händler müssen in Ihrer Risikobetrachtung insbesondere durch die Neugestaltung des Ausgleichsenergie-Preissystems und der untertägigen Verpflichtung potentiell stark schwankende Entgelte berücksichtigen. Die Nominierungsfrist am virtuellen Handelspunkt verkürzt sich auf 30 Minuten. Die Informationsbereitstellung der Netzbetreiber bei RLM-Entnahmestellen umfasst neben zwei untertägigen vorläufigen Meldungen auch die Berücksichtigung von Brennwertanpassungen im Zuge der monatlichen Korrekturmeldung. Die RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen Transportkunde und Netzbetreiber entfällt – als Ersatz tritt die Abrechnung von Brennwertkorrekturen zwischen Bilanzkreisverantwortlichem und Transportkunde.In diesem Artikel werden die Themen Umlagekonten, untertägige Verpflichtungen, Preisbildung und Informationsbereitstellung basierend auf der zweiten Konsultation der Bundesnetzagentur näher beleuchtet.