Langstreckenvortrieb im Wiener Donauschotter
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Artikelnummer
01252_2013_01-02_11
Mit der Baumaßnahme „Wien 22, Asperner Sammelkanal-Entlaster und Hebewerk Raffineriestraße“ stellte der Bauherr, der Magistrat der Stadt Wien – Wien Kanal, einen „Superkanal“ her, durch den bis zu 4.500 l/s Abwasser fließen können. Damit werden die Abwässer der bestehenden Siedlungsgebiete und der zukünftigen Stadtentwicklungsflächen sicher und umweltfreundlich zur Hauptkläranlage Wien transportiert. Wien Kanal vergab den Auftrag zur Ausführung der Baumaßnahme an die Bilfinger Baugesellschaft mbH, Wien, die die Rohrvortriebsarbeiten von der Brochier Spezialtiefbau GmbH durchführen ließ. Das in diesem Fachbericht näher beleuchtete Rohrvortriebs-Bauprojekt erhielt Mitte Oktober 2012 beim ÖGL-Symposium Grabenlos den ÖGL Award für herausragende, umweltschonende und in öffentlichkeitswirksamer Weise realisierte grabenlose Bauvorhaben (siehe 3R-12-2012).
Autoren | Thomas Milkovics, Michael Daehn |
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Erscheinungsdatum | 02.01.2013 |
Format | |
Zeitschrift | 3R - Ausgabe 01-02 2013 |
Verlag | Vulkan-Verlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 4 |
Titel | Langstreckenvortrieb im Wiener Donauschotter |
Beschreibung | Mit der Baumaßnahme „Wien 22, Asperner Sammelkanal-Entlaster und Hebewerk Raffineriestraße“ stellte der Bauherr, der Magistrat der Stadt Wien – Wien Kanal, einen „Superkanal“ her, durch den bis zu 4.500 l/s Abwasser fließen können. Damit werden die Abwässer der bestehenden Siedlungsgebiete und der zukünftigen Stadtentwicklungsflächen sicher und umweltfreundlich zur Hauptkläranlage Wien transportiert. Wien Kanal vergab den Auftrag zur Ausführung der Baumaßnahme an die Bilfinger Baugesellschaft mbH, Wien, die die Rohrvortriebsarbeiten von der Brochier Spezialtiefbau GmbH durchführen ließ. Das in diesem Fachbericht näher beleuchtete Rohrvortriebs-Bauprojekt erhielt Mitte Oktober 2012 beim ÖGL-Symposium Grabenlos den ÖGL Award für herausragende, umweltschonende und in öffentlichkeitswirksamer Weise realisierte grabenlose Bauvorhaben (siehe 3R-12-2012). |
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