Rechtssicheres Retrofit von Thermoprozessanlagen
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Artikelnummer
03147_2013_05_02
Thermoprozessanlagen sind sehr langlebige Wirtschaftsgüter, die während ihres Lebenszyklus häufig verändert werden. Bei jedem Retrofit stellt sich die Rechtsfrage nach der Art der Veränderung. Wenn die Veränderung als „wesentlich“ angesehen wird, so die übliche Interpretation, dann muss ggf. die gesamte Thermoprozessanlage das CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, weil sie in juristischer Sicht zu einer neuen Anlage wird. Dies hat dann zur Folge, dass diese „neue“ Anlage die Anforderungen der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie in vollem Umfang erfüllen muss. Dies bedeutet nicht nur, dass die Anlage den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen muss, sondern dass auch die erforderlichen Unterlagen zu erstellen sind. Wahrscheinlich wäre eine solche Änderung wegen des zusätzlichen Aufwands dann meistens unwirtschaftlich. In diesem Beitrag soll an in der Praxis häufig vorkommenden Beispielen gezeigt werden, dass die meisten üblichen Retrofits nicht als wesentliche Änderung anzusehen sind bzw. nicht die gesamte Anlage betrachtet werden muss.
Autoren | Hartmut Steck-Winter/Frank Treptow |
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Erscheinungsdatum | 01.05.2013 |
Format | |
Zeitschrift | gwi - gaswärme international - Ausgabe 05 2013 |
Verlag | Vulkan-Verlag GmbH |
Sprache | Deutsch |
Seitenzahl | 9 |
Titel | Rechtssicheres Retrofit von Thermoprozessanlagen |
Beschreibung | Thermoprozessanlagen sind sehr langlebige Wirtschaftsgüter, die während ihres Lebenszyklus häufig verändert werden. Bei jedem Retrofit stellt sich die Rechtsfrage nach der Art der Veränderung. Wenn die Veränderung als „wesentlich“ angesehen wird, so die übliche Interpretation, dann muss ggf. die gesamte Thermoprozessanlage das CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, weil sie in juristischer Sicht zu einer neuen Anlage wird. Dies hat dann zur Folge, dass diese „neue“ Anlage die Anforderungen der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie in vollem Umfang erfüllen muss. Dies bedeutet nicht nur, dass die Anlage den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen muss, sondern dass auch die erforderlichen Unterlagen zu erstellen sind. Wahrscheinlich wäre eine solche Änderung wegen des zusätzlichen Aufwands dann meistens unwirtschaftlich. In diesem Beitrag soll an in der Praxis häufig vorkommenden Beispielen gezeigt werden, dass die meisten üblichen Retrofits nicht als wesentliche Änderung anzusehen sind bzw. nicht die gesamte Anlage betrachtet werden muss. |
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