Stromsteuerbefreiung bei der Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien

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05398_2015_09_01
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In einem Schreiben vom 23. März 2015 nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erzeugungsanlagen bis 2 MW Stellung, der nach dem EEG gefördert wird. Nach Auffassung des BMF ist die Kombination der Inanspruchnahme der EEG-Einspeisevergütung und der Stromsteuerbefreiung Strom aus Kleinanlagen, der an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang geleistet wird, ausgeschlossen. Ein Nebeneinander von Stromsteuerbefreiung und finanzieller Förderung nach dem EEG ist aber im Rahmen der regionalen Direktvermarktung weiterhin möglich, wenn einige Rahmenbedingungen beachtet werden. Im Modell der regionalen Direktvermarktung wird Strom vom Anlagenbetreiber selbst an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang geleistet. Die finanzielle Förderung geschieht über das EEG-Marktprämienmodell. Steuerliche Risiken können jedoch im Hinblick auf die Fernsteuerbarkeit der Anlagen entstehen. Diese ist Voraussetzung für die Marktprämie, kann aber unter Umständen schädlich für die Stromsteuerbefreiung sein.
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Autoren Micha Klewar / Karin Jenner
Erscheinungsdatum 01.09.2015
Format PDF
Zeitschrift gwf - Gas|Erdgas - Ausgabe 09 2015
Verlag DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Titel Stromsteuerbefreiung bei der Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien
Beschreibung In einem Schreiben vom 23. März 2015 nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erzeugungsanlagen bis 2 MW Stellung, der nach dem EEG gefördert wird. Nach Auffassung des BMF ist die Kombination der Inanspruchnahme der EEG-Einspeisevergütung und der Stromsteuerbefreiung Strom aus Kleinanlagen, der an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang geleistet wird, ausgeschlossen. Ein Nebeneinander von Stromsteuerbefreiung und finanzieller Förderung nach dem EEG ist aber im Rahmen der regionalen Direktvermarktung weiterhin möglich, wenn einige Rahmenbedingungen beachtet werden. Im Modell der regionalen Direktvermarktung wird Strom vom Anlagenbetreiber selbst an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang geleistet. Die finanzielle Förderung geschieht über das EEG-Marktprämienmodell. Steuerliche Risiken können jedoch im Hinblick auf die Fernsteuerbarkeit der Anlagen entstehen. Diese ist Voraussetzung für die Marktprämie, kann aber unter Umständen schädlich für die Stromsteuerbefreiung sein.
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