Stromsteuerbefreiung bei der Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien
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Artikelnummer
05398_2015_09_01
In einem Schreiben vom 23. März 2015 nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erzeugungsanlagen bis 2 MW Stellung, der nach dem EEG gefördert wird. Nach Auffassung des BMF ist die Kombination der Inanspruchnahme der EEG-Einspeisevergütung und der Stromsteuerbefreiung Strom aus Kleinanlagen, der an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang geleistet wird, ausgeschlossen. Ein Nebeneinander von Stromsteuerbefreiung und finanzieller Förderung nach dem EEG ist aber im Rahmen der regionalen Direktvermarktung weiterhin möglich, wenn einige Rahmenbedingungen beachtet werden. Im Modell der regionalen Direktvermarktung wird Strom vom Anlagenbetreiber selbst an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang geleistet. Die finanzielle Förderung geschieht über das EEG-Marktprämienmodell. Steuerliche Risiken können jedoch im Hinblick auf die Fernsteuerbarkeit der Anlagen entstehen. Diese ist Voraussetzung für die Marktprämie, kann aber unter Umständen schädlich für die Stromsteuerbefreiung sein.
Autoren | Micha Klewar / Karin Jenner |
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Erscheinungsdatum | 01.09.2015 |
Format | |
Zeitschrift | gwf - Gas|Erdgas - Ausgabe 09 2015 |
Verlag | DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Titel | Stromsteuerbefreiung bei der Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien |
Beschreibung | In einem Schreiben vom 23. März 2015 nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erzeugungsanlagen bis 2 MW Stellung, der nach dem EEG gefördert wird. Nach Auffassung des BMF ist die Kombination der Inanspruchnahme der EEG-Einspeisevergütung und der Stromsteuerbefreiung Strom aus Kleinanlagen, der an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang geleistet wird, ausgeschlossen. Ein Nebeneinander von Stromsteuerbefreiung und finanzieller Förderung nach dem EEG ist aber im Rahmen der regionalen Direktvermarktung weiterhin möglich, wenn einige Rahmenbedingungen beachtet werden. Im Modell der regionalen Direktvermarktung wird Strom vom Anlagenbetreiber selbst an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang geleistet. Die finanzielle Förderung geschieht über das EEG-Marktprämienmodell. Steuerliche Risiken können jedoch im Hinblick auf die Fernsteuerbarkeit der Anlagen entstehen. Diese ist Voraussetzung für die Marktprämie, kann aber unter Umständen schädlich für die Stromsteuerbefreiung sein. |
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