Umsetzung des Network Codes CAM

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05398_2015_11_03
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Die „Verordnung zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen“ (Verordnung (EU) Nr. 984/2013 (NC CAM)) soll die weitere Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes für Gas sicherstellen. Sie legt das Verfahren für die Vergabe von Kapazitäten an Netzkopplungspunkten zwischen Fernleitungsnetzbetreibern fest. Die europäische Verordnung ist direkt geltendes Recht und überschreibt etwaige widersprechende Regelungen in nationalen Gesetzen und behördlichen Festlegungen. Kapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten sind nach dem NC CAM grundsätzlich zu versteigern. Dabei finden sich in der Verordnung Vorgaben sowohl zum Auktionsmechanismus als auch zu den anzubietenden Laufzeiten der Kapazitätsprodukte, zu Auktionsterminen sowie zu der Bündelung von Kapazitäten. Diese Vorgaben sind in Deutschland insbesondere seit Inkrafttreten der KARLA Gas zu einem großen Teil bereits umgesetzt. Im August hat die Bundesnetzagentur die neue KARLA Gas (Version 1.1) veröffentlicht und somit an den NC CAM angepasst.
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Autoren Oliver Kasper / Henrik Schultz-Brunn
Erscheinungsdatum 01.11.2015
Format PDF
Zeitschrift gwf - Gas|Erdgas - Ausgabe 11 2015
Verlag DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Titel Umsetzung des Network Codes CAM
Beschreibung Die „Verordnung zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen“ (Verordnung (EU) Nr. 984/2013 (NC CAM)) soll die weitere Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes für Gas sicherstellen. Sie legt das Verfahren für die Vergabe von Kapazitäten an Netzkopplungspunkten zwischen Fernleitungsnetzbetreibern fest. Die europäische Verordnung ist direkt geltendes Recht und überschreibt etwaige widersprechende Regelungen in nationalen Gesetzen und behördlichen Festlegungen. Kapazitäten an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten sind nach dem NC CAM grundsätzlich zu versteigern. Dabei finden sich in der Verordnung Vorgaben sowohl zum Auktionsmechanismus als auch zu den anzubietenden Laufzeiten der Kapazitätsprodukte, zu Auktionsterminen sowie zu der Bündelung von Kapazitäten. Diese Vorgaben sind in Deutschland insbesondere seit Inkrafttreten der KARLA Gas zu einem großen Teil bereits umgesetzt. Im August hat die Bundesnetzagentur die neue KARLA Gas (Version 1.1) veröffentlicht und somit an den NC CAM angepasst.
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