Vorbeugender Brandschutz bei Windenergieanlagen durch unterirdische Löschwasserbehälter nach DIN 14230

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Artikelnummer
01252_2021_10-11_07
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Im Zuge der Baugenehmigung legt die Kommune oder die zuständige Behörde des Landkreises als „Träger öffentlicher Belange“ den Löschwasserbedarf fest, auch bei Windrädern. Sind an deren exponierten Standorten weder Hydranten der Trinkwasserrohrnetze noch so genannte „unerschöpfliche“ Entnahmestellen wie offene Gewässer oder Brunnen vorhanden, wird die Grundversorgung mit Löschwasser durch einen unterirdisch eingebauten Behälter sichergestellt.

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Autoren

Von Klaus W. König

Erscheinungsdatum 11.11.2021
Format PDF
Verlag Vulkan-Verlag GmbH
Sprache Deutsch
Seitenzahl 4
Titel Vorbeugender Brandschutz bei Windenergieanlagen durch unterirdische Löschwasserbehälter nach DIN 14230
Beschreibung

Im Zuge der Baugenehmigung legt die Kommune oder die zuständige Behörde des Landkreises als „Träger öffentlicher Belange“ den Löschwasserbedarf fest, auch bei Windrädern. Sind an deren exponierten Standorten weder Hydranten der Trinkwasserrohrnetze noch so genannte „unerschöpfliche“ Entnahmestellen wie offene Gewässer oder Brunnen vorhanden, wird die Grundversorgung mit Löschwasser durch einen unterirdisch eingebauten Behälter sichergestellt.

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