Zur Bestimmung des Abgabesatzes einer Lenkungsabgabe – das Beispiel der Abwasserabgabe
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Artikelnummer
05399_2015_06_02
In der Debatte um die Weiterentwicklung der Abwasserabgabe gehen die Vorstellungen hinsichtlich des Abgabesatzes weit auseinander. Neben seiner Höhe wird auch die Frage kontrovers diskutiert, wie dieser Abgabesatz konzeptionell bestimmt werden sollte. Unter dem Eindruck von Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie wird in jüngster Zeit verschiedentlich eine rechenhafte Ermittlung der Höhe des Satzes nahegelegt. Der vorliegende Beitrag widerspricht dieser Herangehensweise: Die umweltökonomische Theorie bietet kein Fundament für eine wissenschaftlich verlässliche Bestimmung exakter Sätze lenkender Umweltabgaben. Ein rechnerisch ermittelter Abgabesatz wäre nicht praktikabel, wissenschaftlich kaum belastbar, täuscht ein nicht vorhandenes Maß an Genauigkeit vor und wäre überdies politisch angreifbar. Hinzu kommt, dass die Abwasserabgabe in ihrer Form als Demeritorisierungsabgabe gar keine punktförmige Zielmarke mehr besitzt, aus der sich ein Abgabesatz überhaupt erst rechnerisch ermitteln ließe. Dieser Abgabetyp zielt nicht auf die Realisierung eines exakten ökologischen Punktziels, sondern initiiert einen fortlaufenden Strukturwandel zur Entlastung von Gewässern. Der vorliegende Beitrag stellt – ausgehend von der Geschichte des Abwasserabgabengesetzes sowie der Zielstellung von Demeritorisierungsabgaben – eine Heuristik zur konzeptkonformen Aktualisierung des seit 1997 unveränderten Abgabesatzes vor.
Autoren | Erik Gawel / Harry Schindler |
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Erscheinungsdatum | 01.06.2015 |
Format | |
Zeitschrift | gwf - Wasser|Abwasser - Ausgabe 06 2015 |
Verlag | DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Titel | Zur Bestimmung des Abgabesatzes einer Lenkungsabgabe – das Beispiel der Abwasserabgabe |
Beschreibung | In der Debatte um die Weiterentwicklung der Abwasserabgabe gehen die Vorstellungen hinsichtlich des Abgabesatzes weit auseinander. Neben seiner Höhe wird auch die Frage kontrovers diskutiert, wie dieser Abgabesatz konzeptionell bestimmt werden sollte. Unter dem Eindruck von Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie wird in jüngster Zeit verschiedentlich eine rechenhafte Ermittlung der Höhe des Satzes nahegelegt. Der vorliegende Beitrag widerspricht dieser Herangehensweise: Die umweltökonomische Theorie bietet kein Fundament für eine wissenschaftlich verlässliche Bestimmung exakter Sätze lenkender Umweltabgaben. Ein rechnerisch ermittelter Abgabesatz wäre nicht praktikabel, wissenschaftlich kaum belastbar, täuscht ein nicht vorhandenes Maß an Genauigkeit vor und wäre überdies politisch angreifbar. Hinzu kommt, dass die Abwasserabgabe in ihrer Form als Demeritorisierungsabgabe gar keine punktförmige Zielmarke mehr besitzt, aus der sich ein Abgabesatz überhaupt erst rechnerisch ermitteln ließe. Dieser Abgabetyp zielt nicht auf die Realisierung eines exakten ökologischen Punktziels, sondern initiiert einen fortlaufenden Strukturwandel zur Entlastung von Gewässern. Der vorliegende Beitrag stellt – ausgehend von der Geschichte des Abwasserabgabengesetzes sowie der Zielstellung von Demeritorisierungsabgaben – eine Heuristik zur konzeptkonformen Aktualisierung des seit 1997 unveränderten Abgabesatzes vor. |
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